Kleinreparaturen zwischen der Flachdachleckortung Münsterland (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
8 2 Leistungen: Leckortung & Kleinreparaturen

  1. Leckortung: Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Untersuchung mittels
    technischer Verfahren. Eine Erfolgsgarantie für die Auffindung sämtlicher Leckagen ist
    ausgeschlossen, wenn bauseitige Mängel oder verdeckte Schäden dies verhindern.
  2. Kleinreparaturen: Auf Wunsch des Auftraggebers führt der Auftragnehmer punktuelle
    Instandsetzungen (z. B. Abdichten gefundener Lecks) durch. Diese dienen der vorläufigen
    Schadensminimierung.
  3. Ausschluss der Gesamthaftung: Die Ausführung einer Kleinreparatur stellt keine
    Sanierung der gesamten Dachfläche dar. Der Auftragnehmer übernimmt keine
    Gewährleistung für die generelle Dichtigkeit des Objekts, sondern lediglich für die
    handwerkliche Ausführung der punktuellen Ausbesserung.
    $ 3 Haftungsbeschränkung (Wichtig für Leckortung)
  4. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
    Handeln entstehen.
  5. Für Folgeschäden aus nicht entdeckten Leckagen (z. B. schleichende Schimmelbildung oder
    Wasserschäden an der Bausubstanz) wird die Haftung ausgeschlossen, sofern die Ortung
    nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt wurde.
  6. Die Haftung ist auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
    $ 4 Mitwirkungspflicht & Zugang
    Der Auftraggeber hat freien Zugang zum Dach und den betroffenen Räumen zu gewähren. Er hat
    über bestehende Gefahrenquellen (z. B. Photovoltaikanlagen, Stromleitungen) unaufgefordert
    aufzuklären.
    85 Vergütung & Zahlungsbedingungen
  7. Die Abrechnung erfolgt nach Pauschalangebot oder Zeitaufwand zzgl. Materialkosten für
    Kleinreparaturen.
  8. Rechnungen sind sofort nach Leistungserbringung, spätestens innerhalb von 10 Tagen ohne
    Abzug zahlbar.
    $ 6 Besondere Hinweise
    für Kleinreparaturen
    Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine Kleinreparatur eine fachgerechte
    Gesamtsanierung durch einen Dachdecker-Innungsbetrieb nicht ersetzen kann. Der Auftragnehmer
    übernimmt keine Haftung für die Lebensdauer des umgebenden Altdachmaterials, welches durch
    Alterung oder Materialermüdung neue Lecks aufweisen kann.
    $ 7 Schlussbestimmungen
    Gerichtsstand für Unternehmer und Hausverwaltungen ist Ahaus. Sollte eine Bestimmung
    unwirksam sein, bleibt der Restvertrag wirksam.
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